Seit Mai 1975 sichert das Bundeswaldgesetz (BWaldG) die ausgewogene und nachhaltige Nutzung des deutschen Waldes unter gleichzeitiger Berücksichtigung seiner ökologischen, ökonomischen und sozialen Funktionen. Dieses Gesetz soll nun vor dem Hintergrund der Klima- und Biodiversitätskrise angepasst werden. Konkrete Belege für Schwächen des geltenden Rechtstextes im Hinblick auf die zukünftigen Herausforderungen bleiben jedoch aus. Eine valide Grundlage für umfangreiche Änderungs- und Neufassungsvorhaben ist damit nicht gegeben. Stattdessen wirft der aktuelle Referentenentwurf des Gesetzes (Stand: 01.12.2023) eine Reihe zentraler Kritikpunkte auf:

⚠️ Kritik am Gesetzentwurf! ⚠️

1. Mikromanagement statt Grundsatzgesetz
Angesichts der Klimakrise müssen die Wälder möglichst flexibel an zukünftige Herausforderungen angepasst werden. Der Wissenschaftliche Beirat für Waldpolitik empfiehlt dazu nur wenige Mindeststandards der Waldbewirtschaftung, während der aktuelle Gesetzentwurf ein aufgeblähtes Waldbau-Handbuch darstellt.

2. Behördliche Gängelung statt Vielfalt
Vorhaben zu zentralistischen Top-down-Lösungen mit einem hohen Detaillierungsgrad in der Ausgestaltung sind nicht praktikabel und führen bei den Waldbesitzenden zu Unverständnis und Ablehnung. Statt Vielfalt zu fördern, führt dies zu einer als Entmündigung empfundenen behördlichen Knebelung.

3. Bürokratieaufbau trotz Deregulierungsversprechen
Umfangreiche Kontroll- und Genehmigungspflichten im Gesetzentwurf verursachen einen Bürokratie-Burn-Out, konträr zur versprochenen Entlastung der Waldbesitzenden. Diese Ignoranz gegenüber den Deregulierungsplänen der Bundesregierung stößt auf Kritik.

❌ Übergeordnete Beispiele im Fokus! ❌

1. Unterbewertung des Wirtschaftsfaktors Wald
Der Gesetzentwurf vernachlässigt die wirtschaftliche Bedeutung des Waldes. Die Holzproduktion ist in den Zielen des Gesetzes und den Ökosystemleistungen untergeordnet, was die Bedeutung des Wirtschaftsfaktors nicht angemessen widerspiegelt.

2. Rückwärtsgewandte Baumartenwahl
Die Vorgabe der Verwendung „weit überwiegend heimischer Baumarten“ entspricht dem unzutreffenden Denkmodell einer statischen potenziell natürlichen Waldvegetation. Dieser Blick in den „Rückspiegel“ ermöglicht vor dem Hintergrund von Klimakrise und Standortdrift aber keine Zukunftsorientierung

3. Kriminalisierung der Waldbesitzenden
Die im Gesetzentwurf erstmals vorgesehenen Straf- und Bußgeldvorschriften werden als Kriminalisierung gegenüber den Waldbesitzenden gewertet. Es wird der Eindruck vermittelt, die Waldbesitzenden seien die „Schuldigen“ am schlechten Zustand ihrer Wälder.

? Gemeinsam gegen behördliche Gängelung und für eine nachhaltige Waldpolitik!

Gegen die Novellierung des Bundeswaldgesetzes! ?

#fingerwegvomwaldgesetz