18. Betriebsleiterkonferenz der Erwerbsforstbetriebe in Göttingen

18. Betriebsleiterkonferenz der Erwerbsforstbetriebe in Göttingen

Mit großer Sorge betrachten die Leiter der privaten Erwerbsforstbetriebe in Deutschland die derzeitige politische Entwicklung in Berlin und Brüssel. Die 18. Betriebsleiterkonferenz (BLK) am 24. und 25 Juni in Göttingen zeigte, dass sich ein immer dicker werdender Ring aus verschiedenen Gesetzen und Verordnungen um den Wald und das Waldeigentum zusammenzieht.

Die derzeit gravierendsten politischen Vorhaben sind aus Sicht der BLK die geplante Novellierung des Bundeswaldgesetzes und die in Brüssel bereits verabschiedete Verordnung über entwaldungsfreie Produkte (EUDR). Weitere EU-Projekte, wie u. a. das umstrittene am 17. Juni vom EU-Umweltrat beschlossene Nature Restoration Law werfen ihre Schatten bereits voraus. Alle diese Vorhaben ziehen eine Aufblähung der Bürokratie nach sich und verursachen vermeidbare Kosten für die öffentlichen Haushalte und die Betriebe. Inhaltlich arbeiten sie auf eine Einschränkung der Holznutzung und einen Aufbau der Holzvorräte hin – mit steigenden Risiken für die Wälder.

Prof. Dr. Andreas Bitter, Präsident des Verbandes AGDW – Die Waldeigentümer forderte in Göttingen vor dem Hintergrund des Klimawandels die Politik auf, endlich die Speicherleistung von Holz statt der Senkenleistung von Wald in den Fokus zu nehmen. Die langfristige Reduzierung von CO2 aus der Atmosphäre funktioniere nur über eine nachhaltige Waldbewirtschaftung, den forcierten Einsatz von Holz in der stofflichen Nutzung sowie die Substitution klimaschädlicher Rohstoffe in den Bereichen Bauen, Konsum und Energie durch Holz. Hier punkten vor allem zuwachsstarke Baumarten, da sie der Atmosphäre in kurzer Zeit vergleichsweise viel CO2 entziehen.

„Finger weg vom Bundeswaldgesetz!“

Ein neues Bundeswaldgesetz mit weiteren Einschränkungen für die nachhaltige Bewirtschaftung des Waldes und mit mehr Bürokratie brauche man vor diesem Hintergrund nicht. Laut Bitter ist die Botschaft klar: „Finger weg vom Bundeswaldgesetz!“ Dies unterstreicht die gleichnamige Kampagne der AGDW, gemeinsam mit den Familienbetrieben Land und Forst FaBLF, ganz deutlich.

Aus der BLK hieß es, in Deutschland gelte grundsätzlich das Föderalismusprinzip mit Rahmengesetzgebung durch den Bund und Ausfüllen des Rahmens durch die Länder. Warum dies beim Waldgesetz als konkurrierendes Gesetz aber anders sein solle, sei nicht nachvollziehbar. Auch sei man als Eigentümer und damit primär Betroffene nur eine von 50 Interessengruppen wie bspw. Reiter, Geocatcher oder Mountainbiker. „Ein Dialog auf Augenhöhe zwischen Waldbesitz und Politik“, lautete die Forderung aus Göttingen.

„Bürokratiemonster“ EUDR

Die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Produkte (EUDR) bezeichneten Bitter und die BLK-Vertreter als „bürokratisches Monster“. Danach muss jeder kleine Waldbesitzer gegenüber Brüssel unter Angabe von Holzarten, -sortimenten und geografischer Daten nachweisen, dass das von ihm vermarktete Holz entwaldungsfrei geerntet wurde – und das trotz einer weltweit einzigartigen Forstgesetzgebung, einem lückenlosen behördlichen Kontrollsystem und diverser Zertifizierungssysteme in Deutschland. Praktikabilität und Nutzen erscheinen nach wie vor als sehr zweifelhaft. Die EUDR gilt mittlerweile als Paradebeispiel für überbordende Bürokratie aus Brüssel, obwohl die Politik sich den „Bürokratieabbau“ auf die Fahnen geschrieben hat.

Die zuständige Stelle für die EUDR wird auf Bundesebene die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) sein. Dazu werden laut Informationen der AGDW zunächst 59 Vollzeitstellen für Überwachung und Verwaltung eingerichtet, die Kosten von zunächst rd. 3,5 Mio. Euro jährlich nach sich ziehen. Darüber hinaus wird mit einem weiteren Bürokratieaufbau und Kosten in den nachgeordneten Behörden  sowie in den einzelnen Betrieben gerechnet.

„Wer denkt sich so etwas aus?“ war die entgeisterte Frage aus dem BLK-Vorstand. Denn genau diese Frage müssten die Betriebsleiter im Wald beantworten, wenn sie ihnen von eigenen Mitarbeitern oder Forstunternehmern gestellt werde, die Angst um ihre Arbeitsplätze haben. Für die BLK ist die Position vor diesem Hintergrund klar: „Es geht um die Existenz der Betriebe, die nachhaltig erwerbswirtschaftlich arbeiten müssen. Wird ihnen das unmöglich gemacht, sind sie nicht mehr existenzfähig.“

 

Präsidium der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände stellt sich neu auf

Präsidium der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände stellt sich neu auf

Der 237. AGDW-Hauptausschuss wählte am 23. Mai 2024 einstimmig den Präsidenten des Bayerischen Waldbesitzerverbands Bernhard Breitsameter zum Vizepräsidenten sowie den Präsidenten des Niedersächsischen Waldbesitzerverbands Philip Freiherr von Oldershausen zum Mitglied des Präsidiums. Großer Dank geht an den ausscheidenden Vizepräsidenten und ehemaligen Präsidenten des Bayerischen Waldbesitzerverbands Sepp Ziegler.

„Wir gratulieren Bernhard Breitsameter, der sich bereits seit vielen Jahren hoch engagiert und kompetent für die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer in Bayern einsetzt, zu seinem neuen Amt. Wir freuen uns, an die erfolgreiche Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Waldbesitzerverband anknüpfen zu können. Gleichzeitig möchte ich Sepp Ziegler für sein unermüdliches Wirken als Präsident in Bayern und Vizepräsident der AGDW von Herzen danken. Ihm haben wir entscheidende europapolitische Initiativen für unsere Arbeit zu verdanken“, sagte AGDW-Präsident Prof. Dr. Andreas Bitter.
Ziegler war von Oktober 2021 bis April 2024 im AGDW-Präsidium tätig. Breitsameter – im April 2024 als Präsident des Bayerischen Waldbesitzerverbands als Nachfolger von Ziegler gewählt – führt den Vorstand der Waldbesitzervereinigung Aichach e.V. an und ist Geschäftsführer der Forstwirtschaftlichen Vereinigung Schwaben e.V. Bundespolitisch ist er bereits seit längerem in verschiedenen Gremien des Deutschen Forstwirtschaftsrates (DFWR) sowie im Forstausschuss der Deutschen Landwirtschaftsgesellschaft (DLG) aktiv.
„Erfreulich ist auch die Verstärkung aus dem Norden: Philip Freiherr von Oldershausen wird als erfahrener Interessensvertreter für die deutschen Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer unser Präsidium als Mitglied ergänzen. Wir sind sehr dankbar, dass er seine herausragende Expertise und Erfahrung nun auch in diesem Gremium einbringen wird“, so Bitter.
Philip Freiherr von Oldershausen führt seit über 20 Jahren einen land- und forstwirtschaftlichen Familienbetrieb. Neben seiner Vorstandstätigkeit im Niedersächsischen Waldbesitzerverband engagiert er sich außerdem seit vielen Jahren im Vorstand der Familienbetriebe Land und Forst in Niedersachsen. Oldershausen ist gelernter Landwirt und studierter Diplom-Forstwirt.

Foto des AGDW-Präsidiums mit seinen neu gewählten Mitgliedern von links nach rechts: Philipp Freiherr von Oldershausen (AGDW-Präsidiumsmitglied), Bürgermeister Roland Burger (AGDW-Vizepräsident), Carl Anton Prinz zu Waldeck und Pyrmont (AGDW-Präsidiumsmitglied), Prof. Dr. Andreas Bitter (AGDW-Präsident), Bernhard Breitsameter (AGDW-Vizepräsident) sowie Dr. Irene Seling (Hauptgeschäftsführerin)

Bildquelle: AGDW

 

Waldverbände starten gemeinsame Kampagne gegen Entwurf der Bundesregierung

Waldverbände starten gemeinsame Kampagne gegen Entwurf der Bundesregierung

„Praxisfern, bürokratisch, verfassungswidrig“: Neues Waldgesetz gefährdet Klimaziele und Erhalt nachhaltiger Bewirtschaftung

Waldverbände starten gemeinsame Kampagne gegen Entwurf der Bundesregierung

Berlin, 15.04.2024. Mit der gemeinsamen Kampagne „Finger weg vom Bundeswaldgesetz“ warnen die großen deutschen Waldverbände vor den drohenden Gefahren eines neuen Waldgesetzes für den Erhalt und die nachhaltige Nutzung der Wälder. Sollten die Pläne der Bundesregierung zur mehr Regulierung und Bürokratisierung umgesetzt werden, ist der dringend nötige, klimaresiliente Umbau und Schutz der Wälder an vielen Orten nicht mehr möglich. Daneben führen praxisferne Eingriffe und pauschale Einschränkungen wie bei der Wahl der Baumarten zu einem Verlust der Vielfalt. Gemeinsam fordern die Waldverbände für den Fortbestand einer fachgerechten, flexiblen und vor allem nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder die Beibehaltung der bestehenden, bewährten Gesetzgebung.

„Gerade mit Blick auf die großen Herausforderungen durch den Klimawandel und seine Folgen brauchen wir für den Wald pragmatische Lösungen, keinen politischen Regulierungseifer. Statt auf die Fachleute zu vertrauen und die Leistungen der privaten Waldbesitzer anzuerkennen, sollen Bürokratie, Regulierung und Sanktionen ausgeweitet werden. Im Klartext heißt das: Mehr Verbote, mehr Vorschriften, weniger Vernunft! Wir wollen den nachhaltig nutzbaren Wald schützen und einen Paragraphendschungel verhindern. Deshalb sagen wir: Finger weg vom Bundeswaldgesetz! Niemand braucht ein neues Waldgesetz, am wenigsten der Wald selbst“, erklärt Max von Elverfeldt, Bundesvorsitzender der Familienbetriebe Land & Forst.

Unterstützt wird die Kampagne von der AGDW – Die Waldeigentümer, die rund zwei Millionen Waldbesitzerinnen und -besitzer in Deutschland repräsentiert. AGDW-Präsident Prof. Dr. Andreas Bitter unterstreicht: „Ein stabiler Wald ist die Grundlage, um die nachhaltige Holzproduktion sowie weitere unverzichtbare Ökosystemleistungen zu sichern. Um auf die Herausforderungen durch den Klimawandel und seine Folgen reagieren zu können, braucht es neben der Erfahrung und Kreativität der Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer vor allem Freiraum und Flexibilität in der Bewirtschaftung. Das geltende Bundeswaldgesetz hat sich bewährt und ist auch in den kommenden Jahren eine gute Grundlage für die Waldbewirtschaftung. Wir brauchen Pragmatismus, kein Bürokratiemonster, das den notwendigen, klimaresilienten Waldumbau lähmt und Misstrauen sät“. Karl-Joachim Baron von Brandenstein, Sprecher der Betriebsleiterkonferenz BLK, ergänzt: „Politiker denken von Wahl zu Wahl, wir denken von jeher in Generationen. Die Wälder brauchen keine Vorschriften aus den Berliner Amtsstuben, sondern Menschen aus der Praxis, die den Wald kennen und anpacken. Um etwas für den Wald tun zu können, braucht es Freiraum, keine bürokratischen Fesseln.“

Kritisch sehen die Interessenvertretungen der Waldbesitzer nicht nur die praxisfernen Vorgaben. So kommt eine Studie zu dem Ergebnis, dass die Überlegungen aus dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft unter anderem mit Blick auf die Beschränkung der Baumartenwahl oder die Begrenzung anderer waldbaulich-betrieblicher Freiheiten verfassungswidrig sind. „Die Bundesregierung ist in jeder Hinsicht auf dem Holzweg. 48 Prozent der deutschen Wälder befinden sich im privaten Besitz. Hinter der Zahl stehen engagierte Menschen, Familien, Betriebe, die leidenschaftlich im Wald arbeiten. Das Gesetz wirkt demotivierend und gängelt ausgerechnet diejenigen, die sich um den Wald kümmern. Es wird den Waldumbau eher verhindern als beschleunigen“, sagt Max von Elverfeldt.

Die Kampagne soll der Forstwirtschaft in der Diskussion eine Stimme und Plattform geben. Unter dem Claim „Finger weg vom Bundeswaldgesetz!“ werden die Leistungen nachhaltiger Waldbewirtschaftung abgebildet und die Folgen politischer Regulierung mit Claims, Clips und Posts in den Sozialen Netzwerken aufgezeigt. Kampagnen-Videos geben Einblicke in die Arbeit der Betriebe und rufen zum Mitmachen auf. Wer über den Wald, die aktuellen Herausforderungen durch den Klimawandel oder bürokratische Hindernisse sprechen und seine Forderungen an die Politik adressieren möchte, kann ein Handyvideo an info@waldgesetz-stoppen.de schicken oder sich für seine digitalen Kanäle Material auf der Kampagnen-Webseite herunterladen.

Finger weg vom Bundeswaldgesetz! Fotomaterial, Grafiken und Videos zur Kampagne finden Sie zur Ihrer Verwendung unter folgendem Link: www.unser-green-deal.de/waldgesetz-stoppen/

Finger Weg vom Waldgesetz! – Protest der Waldbesitzer in Berlin

Finger Weg vom Waldgesetz! – Protest der Waldbesitzer in Berlin

Seit Mai 1975 sichert das Bundeswaldgesetz (BWaldG) die ausgewogene und nachhaltige Nutzung des deutschen Waldes unter gleichzeitiger Berücksichtigung seiner ökologischen, ökonomischen und sozialen Funktionen. Dieses Gesetz soll nun vor dem Hintergrund der Klima- und Biodiversitätskrise angepasst werden. Konkrete Belege für Schwächen des geltenden Rechtstextes im Hinblick auf die zukünftigen Herausforderungen bleiben jedoch aus. Eine valide Grundlage für umfangreiche Änderungs- und Neufassungsvorhaben ist damit nicht gegeben. Stattdessen wirft der aktuelle Referentenentwurf des Gesetzes (Stand: 01.12.2023) eine Reihe zentraler Kritikpunkte auf:

⚠️ Kritik am Gesetzentwurf! ⚠️

1. Mikromanagement statt Grundsatzgesetz
Angesichts der Klimakrise müssen die Wälder möglichst flexibel an zukünftige Herausforderungen angepasst werden. Der Wissenschaftliche Beirat für Waldpolitik empfiehlt dazu nur wenige Mindeststandards der Waldbewirtschaftung, während der aktuelle Gesetzentwurf ein aufgeblähtes Waldbau-Handbuch darstellt.

2. Behördliche Gängelung statt Vielfalt
Vorhaben zu zentralistischen Top-down-Lösungen mit einem hohen Detaillierungsgrad in der Ausgestaltung sind nicht praktikabel und führen bei den Waldbesitzenden zu Unverständnis und Ablehnung. Statt Vielfalt zu fördern, führt dies zu einer als Entmündigung empfundenen behördlichen Knebelung.

3. Bürokratieaufbau trotz Deregulierungsversprechen
Umfangreiche Kontroll- und Genehmigungspflichten im Gesetzentwurf verursachen einen Bürokratie-Burn-Out, konträr zur versprochenen Entlastung der Waldbesitzenden. Diese Ignoranz gegenüber den Deregulierungsplänen der Bundesregierung stößt auf Kritik.

❌ Übergeordnete Beispiele im Fokus! ❌

1. Unterbewertung des Wirtschaftsfaktors Wald
Der Gesetzentwurf vernachlässigt die wirtschaftliche Bedeutung des Waldes. Die Holzproduktion ist in den Zielen des Gesetzes und den Ökosystemleistungen untergeordnet, was die Bedeutung des Wirtschaftsfaktors nicht angemessen widerspiegelt.

2. Rückwärtsgewandte Baumartenwahl
Die Vorgabe der Verwendung „weit überwiegend heimischer Baumarten“ entspricht dem unzutreffenden Denkmodell einer statischen potenziell natürlichen Waldvegetation. Dieser Blick in den „Rückspiegel“ ermöglicht vor dem Hintergrund von Klimakrise und Standortdrift aber keine Zukunftsorientierung

3. Kriminalisierung der Waldbesitzenden
Die im Gesetzentwurf erstmals vorgesehenen Straf- und Bußgeldvorschriften werden als Kriminalisierung gegenüber den Waldbesitzenden gewertet. Es wird der Eindruck vermittelt, die Waldbesitzenden seien die „Schuldigen“ am schlechten Zustand ihrer Wälder.

? Gemeinsam gegen behördliche Gängelung und für eine nachhaltige Waldpolitik!

Gegen die Novellierung des Bundeswaldgesetzes! ?

#fingerwegvomwaldgesetz

17. Betriebsleiterkonferenz der Erwerbsforstbetriebe in Göttingen

17. Betriebsleiterkonferenz der Erwerbsforstbetriebe in Göttingen

Am 26. und 27. Juni trafen sich die BLK-Erwerbsforstbetriebe zur 17. Betriebsleiterkonferenz in Göttingen, um sich zwei Tage lang über die Herausforderungen und Chancen der Forstwirtschaft im Zeitalter des Klimawandels und der aktuellen EU-Regelungen auszutauschen.

Den Auftakt der Veranstaltung machte Prof. Dr. Bitter, Präsident der AGDW, der in seinem Vortrag die Bedeutung der multifunktionalen Forstwirtschaft in Deutschland hervorhob. Er kritisierte den fehlenden Realitätsbezug u.a. in den politischen Vorhaben Nature Restauration Law, Taxonomie, Biodiversität und Lieferkettengesetz, die den Erwerbsforstbetrieben schaden. Zudem würden für diese politischen Unternehmungen in der Gesellschaft untaugliche Bilder und Funktionalitäten bemüht. An diesen Beispielen werde deutlich, dass sich die EU unter dem Argument „Klimaschutz“ zu stark in die Belange der nationalen Forstpolitik einmische. Zielführender wäre es, so Bitter, die Entwicklung nationaler Regelungen durch die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen und finanzieller Anreize zu gestalten. Mit Blick auf die Novellierung des BWaldG forderte Bitter die Grundpflichten der Waldbesitzer zu definieren und die Freiheit der Bewirtschaftung zu gewährleisten. Im Sinne des Klimaschutzes sei es vordringliche Aufgabe der Forstbetriebe, den CO2-Waldspeichers durch die Holznutzung dauerhaft zu erhalten. Die besondere Schadsituation auf der Fläche erfordere weitere Sondermittel, die auch von den Forstbetrieben in Anspruch genommen werden sollten, um der Mittelkürzung im Haushalt entgegenzuwirken.

Graf Montecuccoli von den Land & Forst Betrieben Österreich schloss daran mit seinem Blick auf die nationale und europäische Forstpolitik an. Die Anforderungen an den Wald und seine Bewirtschafter steigen. Dabei sei die eminent wichtige Arbeit der forstlichen Verbände in Brüssel im Vergleich zu den „grünen“ NGOs für Waldbesitzer wenig ermutigend. Um die Stilllegung ihrer Flächen zu verhindern und die Kontrolle über die eigenen Wälder zu behalten, sollten Waldbesitzer konkrete Projekte einfordern oder anbieten. Es ist wichtig, vor den politischen Maßnahmen zu agieren, aber dies erfordert einen größeren Einsatz von Personal und finanziellen Mitteln. Waldbesitzer und ihre Verbände dürften sich nicht isolieren, sondern müssten ihre Anliegen konkret kommunizieren.

Ein flammendes Plädoyer für europäische Aktivitäten auf allen Ebenen hielt Herr Ziegler, Präsident des BayWBV, gemeinsam mit Herrn Burkhart, BayWBV, derzeit bei der Confederation of European Forest Owners in Brüssel. Ziegler berichtete zunächst über den „Waldpakt Bayern“ und betonte die konstruktive Zusammenarbeit zwischen Landesregierung und WBV. Die EU-Kommission unter Timmermans greife zunehmend in die Subsidiarität der nationalen Forstpolitiken ein. Es fehle an Co-Evolution seitens der Forstverbände, während grüne NGOs und die Industrie viele Lobbyisten beschäftigten. Es gäbe nur wenige deutsche Forstbeamte in Brüssel und es mangele an Ressourcen für Kommunikation und Vernetzung. Die „europapolitische Werkstatt in München“ sei von großer Bedeutung und müsse weiter unterstützt werden.

Herrn Dr. Requardt vom BMEL trafen hohe Erwartungen an Informationen zum Sachstand der Novelle des BWaldG. Zunächst wurden Ausführungen zur Bedeutung der EU gemacht. Für die Durchsetzung der Interessen der Waldbesitzer seien nicht nur die Abgeordneten des Europäischen Parlaments wichtig, sondern ganz entscheidend auch der Rat und die Kommission. In Deutschland seien neben dem BMEL das BMUV, das BMWK und das BMWSB relevante Ansprechpartner für die AGDW und die BLK. Das BMEL, so Requardt, begrüße die EU-Schutzgebietsziele und die EU-Biodiversitätsstrategie. Es wird auf den zunehmenden Druck und die steigenden Ansprüche an Wald und Fläche hingewiesen. Die politischen Ziele zur Unterschutzstellung/Stilllegung seien umstritten und der Zugriff auf private Waldbesitzer werde erwartet. Beim Nature Restauration Law werden Sanierungspläne in zwei Jahren erwartet. Die Novellierung des BWaldG werde ein völlig neues Gesetz mit weitreichenden Regelungen zu Waldumbau, Resilienz, BioDiv, Bodenschutz, Waldschutz, Betretungsrecht, Vorgaben für die Bewirtschaftung, Forstschädenausgleichsgesetz, und jagdlichen Teilaspekten schaffen. Soll-Vorschriften, Ordnungsrecht und Anreizfinanzierung sollen in einem angemessenen Umfang und Verhältnis zueinander Eingang in das Gesetz finden.

Frau Ines Kefer von der Rentenbank referierte über „Taxonomie und Sustainable Finance“. Sie erläuterte die Bedeutung von Nachhaltigkeitskriterien für die Finanzierung von Forstbetrieben. Weiterhin wurden Themen wie die Webpräsenz der Betriebsleiterkonferenz, Erfahrungen mit dualen Studiengängen und die Umsetzungsmöglichkeiten von CO2-Zertifikaten besprochen.