18. Betriebsleiterkonferenz der Erwerbsforstbetriebe in Göttingen
Mit großer Sorge betrachten die Leiter der privaten Erwerbsforstbetriebe in Deutschland die derzeitige politische Entwicklung in Berlin und Brüssel. Die 18. Betriebsleiterkonferenz (BLK) am 24. und 25 Juni in Göttingen zeigte, dass sich ein immer dicker werdender Ring aus verschiedenen Gesetzen und Verordnungen um den Wald und das Waldeigentum zusammenzieht.
Die derzeit gravierendsten politischen Vorhaben sind aus Sicht der BLK die geplante Novellierung des Bundeswaldgesetzes und die in Brüssel bereits verabschiedete Verordnung über entwaldungsfreie Produkte (EUDR). Weitere EU-Projekte, wie u. a. das umstrittene am 17. Juni vom EU-Umweltrat beschlossene Nature Restoration Law werfen ihre Schatten bereits voraus. Alle diese Vorhaben ziehen eine Aufblähung der Bürokratie nach sich und verursachen vermeidbare Kosten für die öffentlichen Haushalte und die Betriebe. Inhaltlich arbeiten sie auf eine Einschränkung der Holznutzung und einen Aufbau der Holzvorräte hin – mit steigenden Risiken für die Wälder.
Prof. Dr. Andreas Bitter, Präsident des Verbandes AGDW – Die Waldeigentümer forderte in Göttingen vor dem Hintergrund des Klimawandels die Politik auf, endlich die Speicherleistung von Holz statt der Senkenleistung von Wald in den Fokus zu nehmen. Die langfristige Reduzierung von CO2 aus der Atmosphäre funktioniere nur über eine nachhaltige Waldbewirtschaftung, den forcierten Einsatz von Holz in der stofflichen Nutzung sowie die Substitution klimaschädlicher Rohstoffe in den Bereichen Bauen, Konsum und Energie durch Holz. Hier punkten vor allem zuwachsstarke Baumarten, da sie der Atmosphäre in kurzer Zeit vergleichsweise viel CO2 entziehen.
„Finger weg vom Bundeswaldgesetz!“
Ein neues Bundeswaldgesetz mit weiteren Einschränkungen für die nachhaltige Bewirtschaftung des Waldes und mit mehr Bürokratie brauche man vor diesem Hintergrund nicht. Laut Bitter ist die Botschaft klar: „Finger weg vom Bundeswaldgesetz!“ Dies unterstreicht die gleichnamige Kampagne der AGDW, gemeinsam mit den Familienbetrieben Land und Forst FaBLF, ganz deutlich.
Aus der BLK hieß es, in Deutschland gelte grundsätzlich das Föderalismusprinzip mit Rahmengesetzgebung durch den Bund und Ausfüllen des Rahmens durch die Länder. Warum dies beim Waldgesetz als konkurrierendes Gesetz aber anders sein solle, sei nicht nachvollziehbar. Auch sei man als Eigentümer und damit primär Betroffene nur eine von 50 Interessengruppen wie bspw. Reiter, Geocatcher oder Mountainbiker. „Ein Dialog auf Augenhöhe zwischen Waldbesitz und Politik“, lautete die Forderung aus Göttingen.
„Bürokratiemonster“ EUDR
Die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Produkte (EUDR) bezeichneten Bitter und die BLK-Vertreter als „bürokratisches Monster“. Danach muss jeder kleine Waldbesitzer gegenüber Brüssel unter Angabe von Holzarten, -sortimenten und geografischer Daten nachweisen, dass das von ihm vermarktete Holz entwaldungsfrei geerntet wurde – und das trotz einer weltweit einzigartigen Forstgesetzgebung, einem lückenlosen behördlichen Kontrollsystem und diverser Zertifizierungssysteme in Deutschland. Praktikabilität und Nutzen erscheinen nach wie vor als sehr zweifelhaft. Die EUDR gilt mittlerweile als Paradebeispiel für überbordende Bürokratie aus Brüssel, obwohl die Politik sich den „Bürokratieabbau“ auf die Fahnen geschrieben hat.
Die zuständige Stelle für die EUDR wird auf Bundesebene die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) sein. Dazu werden laut Informationen der AGDW zunächst 59 Vollzeitstellen für Überwachung und Verwaltung eingerichtet, die Kosten von zunächst rd. 3,5 Mio. Euro jährlich nach sich ziehen. Darüber hinaus wird mit einem weiteren Bürokratieaufbau und Kosten in den nachgeordneten Behörden sowie in den einzelnen Betrieben gerechnet.
„Wer denkt sich so etwas aus?“ war die entgeisterte Frage aus dem BLK-Vorstand. Denn genau diese Frage müssten die Betriebsleiter im Wald beantworten, wenn sie ihnen von eigenen Mitarbeitern oder Forstunternehmern gestellt werde, die Angst um ihre Arbeitsplätze haben. Für die BLK ist die Position vor diesem Hintergrund klar: „Es geht um die Existenz der Betriebe, die nachhaltig erwerbswirtschaftlich arbeiten müssen. Wird ihnen das unmöglich gemacht, sind sie nicht mehr existenzfähig.“