Am 26. und 27. Juni trafen sich die BLK-Erwerbsforstbetriebe zur 17. Betriebsleiterkonferenz in Göttingen, um sich zwei Tage lang über die Herausforderungen und Chancen der Forstwirtschaft im Zeitalter des Klimawandels und der aktuellen EU-Regelungen auszutauschen.
Den Auftakt der Veranstaltung machte Prof. Dr. Bitter, Präsident der AGDW, der in seinem Vortrag die Bedeutung der multifunktionalen Forstwirtschaft in Deutschland hervorhob. Er kritisierte den fehlenden Realitätsbezug u.a. in den politischen Vorhaben Nature Restauration Law, Taxonomie, Biodiversität und Lieferkettengesetz, die den Erwerbsforstbetrieben schaden. Zudem würden für diese politischen Unternehmungen in der Gesellschaft untaugliche Bilder und Funktionalitäten bemüht. An diesen Beispielen werde deutlich, dass sich die EU unter dem Argument „Klimaschutz“ zu stark in die Belange der nationalen Forstpolitik einmische. Zielführender wäre es, so Bitter, die Entwicklung nationaler Regelungen durch die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen und finanzieller Anreize zu gestalten. Mit Blick auf die Novellierung des BWaldG forderte Bitter die Grundpflichten der Waldbesitzer zu definieren und die Freiheit der Bewirtschaftung zu gewährleisten. Im Sinne des Klimaschutzes sei es vordringliche Aufgabe der Forstbetriebe, den CO2-Waldspeichers durch die Holznutzung dauerhaft zu erhalten. Die besondere Schadsituation auf der Fläche erfordere weitere Sondermittel, die auch von den Forstbetrieben in Anspruch genommen werden sollten, um der Mittelkürzung im Haushalt entgegenzuwirken.
Graf Montecuccoli von den Land & Forst Betrieben Österreich schloss daran mit seinem Blick auf die nationale und europäische Forstpolitik an. Die Anforderungen an den Wald und seine Bewirtschafter steigen. Dabei sei die eminent wichtige Arbeit der forstlichen Verbände in Brüssel im Vergleich zu den „grünen“ NGOs für Waldbesitzer wenig ermutigend. Um die Stilllegung ihrer Flächen zu verhindern und die Kontrolle über die eigenen Wälder zu behalten, sollten Waldbesitzer konkrete Projekte einfordern oder anbieten. Es ist wichtig, vor den politischen Maßnahmen zu agieren, aber dies erfordert einen größeren Einsatz von Personal und finanziellen Mitteln. Waldbesitzer und ihre Verbände dürften sich nicht isolieren, sondern müssten ihre Anliegen konkret kommunizieren.
Ein flammendes Plädoyer für europäische Aktivitäten auf allen Ebenen hielt Herr Ziegler, Präsident des BayWBV, gemeinsam mit Herrn Burkhart, BayWBV, derzeit bei der Confederation of European Forest Owners in Brüssel. Ziegler berichtete zunächst über den „Waldpakt Bayern“ und betonte die konstruktive Zusammenarbeit zwischen Landesregierung und WBV. Die EU-Kommission unter Timmermans greife zunehmend in die Subsidiarität der nationalen Forstpolitiken ein. Es fehle an Co-Evolution seitens der Forstverbände, während grüne NGOs und die Industrie viele Lobbyisten beschäftigten. Es gäbe nur wenige deutsche Forstbeamte in Brüssel und es mangele an Ressourcen für Kommunikation und Vernetzung. Die „europapolitische Werkstatt in München“ sei von großer Bedeutung und müsse weiter unterstützt werden.
Herrn Dr. Requardt vom BMEL trafen hohe Erwartungen an Informationen zum Sachstand der Novelle des BWaldG. Zunächst wurden Ausführungen zur Bedeutung der EU gemacht. Für die Durchsetzung der Interessen der Waldbesitzer seien nicht nur die Abgeordneten des Europäischen Parlaments wichtig, sondern ganz entscheidend auch der Rat und die Kommission. In Deutschland seien neben dem BMEL das BMUV, das BMWK und das BMWSB relevante Ansprechpartner für die AGDW und die BLK. Das BMEL, so Requardt, begrüße die EU-Schutzgebietsziele und die EU-Biodiversitätsstrategie. Es wird auf den zunehmenden Druck und die steigenden Ansprüche an Wald und Fläche hingewiesen. Die politischen Ziele zur Unterschutzstellung/Stilllegung seien umstritten und der Zugriff auf private Waldbesitzer werde erwartet. Beim Nature Restauration Law werden Sanierungspläne in zwei Jahren erwartet. Die Novellierung des BWaldG werde ein völlig neues Gesetz mit weitreichenden Regelungen zu Waldumbau, Resilienz, BioDiv, Bodenschutz, Waldschutz, Betretungsrecht, Vorgaben für die Bewirtschaftung, Forstschädenausgleichsgesetz, und jagdlichen Teilaspekten schaffen. Soll-Vorschriften, Ordnungsrecht und Anreizfinanzierung sollen in einem angemessenen Umfang und Verhältnis zueinander Eingang in das Gesetz finden.
Frau Ines Kefer von der Rentenbank referierte über „Taxonomie und Sustainable Finance“. Sie erläuterte die Bedeutung von Nachhaltigkeitskriterien für die Finanzierung von Forstbetrieben. Weiterhin wurden Themen wie die Webpräsenz der Betriebsleiterkonferenz, Erfahrungen mit dualen Studiengängen und die Umsetzungsmöglichkeiten von CO2-Zertifikaten besprochen.