Waldschäden belasten Erwerbsforstbetriebe

Waldschäden belasten Erwerbsforstbetriebe

Die extremen Wettereignisse haben in den Jahren 2018 bis 2021 zu Schäden in Deutschlands Wäldern in Höhe von etwa 15 Milliarden Euro geführt. Das ist das Ergebnis einer Schadensbewertung des Deutschen Forstwirtschaftsrates (DFWR) auf Basis der jährlichen Waldzustandserhebungen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Im Vergleich zu den Vorjahren fällt die Bilanz für das vergleichsweise feuchte Jahr 2021 zwar geringer aus. „Das ist aber kein Grund zur Entwarnung, da sich in Teilen Deutschlands für das Frühjahr eine Dürreentwicklung abzeichnet, die sich auf den Waldzustand niederschlägt“, sagt DFWR-Präsident Georg Schirmbeck. „Die Forstbetriebe sind aus den Vorjahren durch ihre vielfältigen Aufgaben und hohen Kosten belastet und es ist kein Ende der Situation in Sicht.“

Dass der Bund nun 200 Millionen Euro jährlich zur Verfügung stellen will, sei zwar ein erstes gutes Signal aber längst nicht ausreichend – denn dieser Betrag decke noch nicht einmal neun Prozent der für 2021 kalkulierten jährlichen Schadenssumme ab. „Insgesamt wird der Waldumbau im Zeitverlauf geschätzte 50 Milliarden Euro kosten. Dies ist notwendig, wenn die Wälder weiterhin ihre Funktion als CO2-Speicher erfüllen und damit zum Klimaschutz beitragen sollen“, so Schirmbeck, der vor allem auf die immer kürzeren Zeitabstände der Extremwetterereignisse mit Sekundärfolgen wie Bränden, Insektenmassenvermehrungen und einer Schwächung der Bäume verweist. Mit der Wiederbewaldung und Aufforstung leisteten die Forstbetriebe in Deutschland einen wichtigen Beitrag zum Gemeinwohl.

Eine entscheidende Rolle kommt dabei den Erwerbsforstbetrieben zu. In professionellen Strukturen werden hier innovative Ansätze entwickelt und praktisch umgesetzt, die auch in Zukunft nachhaltige Waldnutzung möglich machen. Gleichzeitig treffen die Waldschäden die Erwerbsforstbetriebe als Arbeitgeber und Wirtschaftsfaktor besonders stark. Finanzielle Mittel für den Klimaschützer Wald und Gestaltungsfreiheit in der Bewirtschaftung der Flächen sind wesentlich, um den Herausforderungen begegnen zu können.

„Wünschen uns Zeit, Flexibilität und Freiheit“

„Wünschen uns Zeit, Flexibilität und Freiheit“

Karl-Joachim von Brandenstein, die politischen Rahmenbedingungen sind auch für die Arbeit der Erwerbsforstbetriebe von großer Bedeutung. Was erwarten Sie als Sprecher der Betriebsleiterkonferenz von der Ampel-Regierung?

Es liegt auf der Hand, dass die Erwerbsforstbetriebe eine klimaschutzgerechte Bewirtschaftung ihrer Waldflächen auf Basis waldbaulicher Expertise und örtlicher Erfahrung realisieren. Insofern beobachten wir mit Spannung, was die Regierung hinsichtlich Honorierung der Ökosystem- und Klimaschutzleistungen, Forstschädenausgleichsgesetz, der Holzbauinitiative, des Vertragsnaturschutzes und der Anpassung des Klimaschutzgesetzes veranlassen wird. Wir wünschen uns von der Regierung eine der dramatischen Situation in unseren Wäldern angemessene waldbauliche Freiheit und Flexibilität. Die Novellierung des Bundeswaldgesetzes darf unsere waldbaulichen Möglichkeiten nicht einschränken.

Was sind die drängendsten Probleme der Erwerbsforstbetriebe?

Zum einen die politischen, aber gerade auch die betrieblichen Rahmenbedingungen, unter denen wir arbeiten müssen. Die politischen Vorgaben wie z.B. Baumartenwahl, Flächenstilllegung und die Vorstellungen hinsichtlich der Geschwindigkeit eines klimagerechten Waldumbaus dürfen die Betriebe nicht über die Maßen belasten. Mit „Bordmitteln“ werden viele Betriebe diese Aufgaben nicht leisten können. Es wäre also dem klimagerechten Waldumbau angemessen, wenn uns auch die erforderliche Zeit für die Umstellung unserer langfristigen Produktion gelassen würde.

Halten Sie die teils widersprüchliche Programmatik im BMWiK und BMEL für zielführend im Klimaschutz?

Der Wissenschaftliche Beirat beim BMEL gibt in mehreren Studien und Gutachten Handlungsempfehlungen für eine klimagerechte Waldbewirtschaftung. So darf es nicht zu Flächenstilllegungen kommen, da wir den Rohstoff Holz für die Zukunft benötigen. Die nachhaltige Waldbewirtschaftung stellt aber nicht nur den ökologischen Rohstoff Holz bereit und leistet einen zentralen Beitrag zum Klimaschutz, sie führt auch zu einem hohen Maß an Biodiversität. Bei einem klaren Bekenntnis zur nachhaltigen Waldbewirtschaftung sind die Erwerbsbetriebe bereit, zum Gelingen der großen Aufgabe des Klimaschutzes beizutragen.

In welcher Weise können die Erwerbsforstbetriebe die Klimaschutzziele der Regierung unterstützen?

Absolut prioritäres Ziel ist die Wiederbewaldung der 277.000 Hektar großen Schadfläche. Nur ein produktiver Wald bindet CO2. Dazu sind die Waldbesitzer angetreten, bedürfen allerdings der Hilfe und Unterstützung. Geeignete Rahmenbedingungen, sowie Flexibilisierung gesetzlicher Grundlagen für den zeitraubenden Waldumbau, der sich nicht an Legislaturperioden orientiert, sind essentiell dabei. Und auch der Ausbau der Windenergie im Wald, etwa auf Schadflächen, schafft finanzielle Möglichkeiten für den klimaresilienten Waldumbau auch für die Erwerbsbetriebe und leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz.

Mit welchen Maßnahmen wollen Sie die Themen der Erwerbsforstbetriebe stärker in die Öffentlichkeit bringen?

Die BLK hat sich in 2021 an der Kampagne 8 beteiligt und wird dies weiterhin tun. Darüber hinaus bedarf es in 2022 weiterer Aktivitäten, um einer breiteren Öffentlichkeit die Situation der Erwerbsforstbetriebe zu vermitteln. Das wollen wir in Medien wie auch auf Social Media vermitteln. Und wir möchten die Bundestags- und Landtagsabgeordneten in unsere Wälder einladen, um ihnen die aktuelle Situation sowie unsere Leistungen im klimastabilen Waldumbau zu zeigen.
Dazu gehört auch der Blick nach Brüssel. Die BLK fördert ein EU-Projekt unter Federführung des Bayerischen Waldbesitzerverbandes. Davon versprechen wir uns größere Transparenz in allen den Wald und das Eigentum betreffenden Feldern, um auf die Folgen einer manchmal entrückt wirkenden EU-Klima- und Forstpolitik hinweisen zu können.

BLK unterstützt neuen AGDW-Präsidenten

BLK unterstützt neuen AGDW-Präsidenten

Der 233. Hauptausschuss der AGDW hat einstimmig Prof. Dr. Andreas W. Bitter zum Präsidenten gewählt. Bitter ist Professor am Institut für Forstökonomie und Forsteinrichtung an der Technischen Universität Dresden und Vorsitzender von PEFC Deutschland. „Die AGDW hat mit Professor Bitter eine engagierte Persönlichkeit mit außergewöhnlicher Expertise an die Spitze gewählt“, sagten die beiden Vizepräsidenten Roland Burger und Josef Ziegler. „Er wird seine umfangreiche Erfahrung aus Wissenschaft, Verbandsarbeit und Waldbewirtschaftung in die Spitzenfunktion unseres Bundesverbandes einbringen können.“ Prof. Bitter war viele Jahre Vorsitzender des Sächsischen Waldbesitzerverbandes und Präsidiumsmitglied der AGDW. Er ist auch Waldeigentümer in Nordrhein-Westfalen und Sachsen.

„Als neuer Präsident freue ich mich darauf, mich auf Bundesebene für die Interessen der Waldbesitzer einzusetzen“, sagte Bitter. „Ein Kernthema für mich wird die Honorierung der Ökosystemleistungen des Waldes sein. Angesichts der Klimakrise benötigt der Wald dringend und schnell mehr finanzielle Unterstützung, damit Wiederbewaldung und klimaangepasster Waldumbau gelingen. Außerdem werde ich den Schutz des Eigentums und die besonderen Herausforderungen des Kleinprivatwaldes in den Fokus nehmen.“ Bereits als Präsidiumsmitglied und Verbandsvorsitzender in Sachsen hatte sich Prof. Bitter intensiv für die Honorierung der Klimaschutzleistungen des Waldes sowie für eine stärkere Vertretung der Waldbesitzer in den Gremien der Sozialversicherung SVLFG eingesetzt.

Prof. Dr. Andreas W. Bitter folgt auf Hans-Georg von der Marwitz, der seit Januar 2019 Präsident der AGDW war.