Streichung der Mittel für Waldbrandprävention gefährdet Deutschlands Wälder

Streichung der Mittel für Waldbrandprävention gefährdet Deutschlands Wälder

Der AGDW-Verband hat eindringlich davor gewarnt, die Mittel für die Waldbrandprävention zu streichen. AGDW-Präsident Prof. Andreas Bitter forderte die Bundesregierung auf, die bisherige Förderung von Maßnahmen zur Waldbrandvorbeugung über das Jahr 2023 hinaus fortzusetzen. Der deutsche Wald sei nach vier Jahren Trockenheit stark geschwächt und anfällig, nur noch jeder fünfte Baum sei gesund. Es sei absurd, dass die Förderung nach dem verheerenden Waldbrandsommer 2022 auslaufen solle. Stattdessen sollten die notwendigen gezielten Präventionsmaßnahmen intensiviert werden, so Bitter. Eine gesellschaftliche finanzielle Unterstützung des Waldumbaus und der Waldbrandvorsorge sei dringend notwendig. Dazu sei insbesondere eine Fortführung der GAK-Förderung über das Jahr 2023 hinaus erforderlich. Die bisherige Förderung des Waldbrandschutzes sei vor allem Ländersache und konzentriere sich auf Einzelmaßnahmen.

Im Jahr 2022 fielen allein in Deutschland 4.293 Hektar Wald Großbränden von mehr als 30 Hektar zum Opfer. Die verbrannte Fläche war fast fünfmal so groß wie der Jahresdurchschnitt von knapp 914 Hektar seit 2011. Auch die Schäden erreichten 2022 ein Rekordniveau: Der Gesamtschaden für Gesundheit, Natur und Wirtschaft lag bei deutlich über 600 Millionen Euro.

Entscheidend für eine erfolgreiche Waldbrandbekämpfung ist laut internationalen Studien vor allem die Prävention. Ein klimaresilienter Waldumbau mache die Wälder auch widerstandsfähiger gegen Waldbrände. Die Maßnahmen seien identisch: Reinbestände müssten in strukturreiche Mischwälder mit hohem Laubholzanteil umgewandelt werden. Bisher besteht noch rund ein Viertel des deutschen Waldes (2,85 Millionen Hektar) aus Fichten- oder Kiefernreinbeständen. Um diese Bäume vor Trockenheit, Borkenkäfer und Waldbrand zu retten, müssten sie dringend mit anderen Baumarten und Laubhölzern wie Buche und Eiche gemischt werden. Bisher würden in Deutschland jährlich nur knapp 25.000 Hektar umgebaut, das seien gerade einmal 2,3 Promille der gesamten Waldfläche in Deutschland (10,7 Millionen Hektar). Die Umbaufläche müsse mindestens vervierfacht und auf 100.000 Hektar oder 1 Prozent der Waldfläche erhöht werden, forderte Bitter. Die Kosten für den klimaresilienten Waldumbau lägen im Durchschnitt zwischen 5.000 und 15.000 Euro pro Hektar. Private Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer könnten dies nicht alleine finanzieren.

„Sehr besorgt“ zeigte sich Bitter über die aktuellen Tendenzen in der gesellschaftlichen Waldförderung. Entscheidend sei die GAK-Förderung für die Wiederaufforstung.

 

 

 

 

Waldzustandserhebung 2022: Deutsche Wälder weiterhin in schlechtem Zustand

Waldzustandserhebung 2022: Deutsche Wälder weiterhin in schlechtem Zustand

Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir stellte am internationalen Tag des Waldes den Waldzustandsbericht 2022 vor, der von Inventurteams der Bundesländer im Sommer erhoben wurde.

Der Bericht zeigt, dass der schlechte Zustand des Waldes alle Hauptbaumarten (Fichte, Kiefer, Buche, Eichen) betrifft. Im Jahr 2022 hat sich der Anteil der Bäume mit deutlichen Kronenverlichtungen nicht verbessert, sondern bleibt unverändert bei 35 %. Besonders betroffen sind weiterhin ältere Bäume über 60 Jahre, von denen 42 % deutliche Schäden aufweisen. Auch Bäume unter 60 Jahren sind von negativen Trends betroffen. Die Absterberate stieg 2022 bei Fichten auf einen neuen Rekordwert von 4,4 %, während Buchen und Eichen auch unter Hitze- und Trockenstress leiden. Die mittlere Kronenverlichtung aller Bäume bleibt bei ähnlich hohem Niveau wie in den Vorjahren. Laub- und Nadelbäume sind unterschiedlich betroffen, wobei Buche und Eiche seit 2020 von der Fichte überholt wurden. Der Zustand der Kiefer verschlechtert sich seit 2016 kontinuierlich und erreichte 2022 einen traurigen Rekord.

 

200 Mio. Euro für „Klimaangepasstes Waldmanagement“ in 2023

200 Mio. Euro für „Klimaangepasstes Waldmanagement“ in 2023

Für das Programm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ stehen im Jahr 2023 nun 200 Millionen Euro zur Verfügung. Seit dem Start des Programms am 12. November letzten Jahres sind bereits rund 7.350 Anträge für eine Fläche von etwa 910.000 Hektar eingegangen. Dies entspricht etwa 12 Prozent der 7,6 Millionen Hektar Fläche des Privat- und Körperschaftswaldes. Das Bundeslandwirtschaftsministerium BMEL bereitet derzeit die Aufhebung der Fördergrenze für die Forstbetriebe vor. AGDW-Präsident Prof. Andreas Bitter wies am Donnerstag in Berlin darauf hin, dass mit dem Wegfall der Förderbegrenzung das Förderprogramm auch für Körperschafts- und größere Privatbetriebe attraktiver werden dürfte und einen neuen Antragsschub erleben könnte. Die AGDW empfiehlt daher allen interessierten Waldeigentümern, schnell einen Antrag zu stellen, da das Programm auf eine jährliche Fördersumme von 200 Millionen Euro begrenzt ist.

Der Haushaltsausschuss hat die Regierung aufgefordert, für Anträge, die zum Zeitpunkt der Antragstellung alle Fördervoraussetzungen erfüllen, einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn zuzulassen. Für die Antragsteller bedeutet dies, dass für die Berechnung der Förderbeträge das Datum der Antragstellung zählt und nicht erst das Datum der Bewilligung. „Wir haben uns sehr für diese faire und transparente Lösung eingesetzt, denn es darf nicht sein, dass die Waldeigentümer von der Bearbeitungszeit des Antrags abhängig sind“, sagte Bitter.

 

„Neue Lastenverteilung zwischen Waldeigentümern und Gesellschaft“

„Neue Lastenverteilung zwischen Waldeigentümern und Gesellschaft“

Der Wissenschaftliche Beirat für Waldpolitik (WBW) betont in seinem in Berlin vorgestellten Positionspapier Mehr als „gute fachliche Praxis“ die Wichtigkeit der „Vielfalt des Waldes und der Eigentümer“ und lehnt daher die Einführung weiterer Mindeststandards der Waldbewirtschaftung im Bundeswaldgesetz ab. Stattdessen empfiehlt der WBW eine „gesellschaftlich erwünschte forstliche Praxis“, die auf einem breiten Instrumentenmix basiert, der neben den rechtlichen Mindeststandards auch verschiedene Förder- und strukturelle Instrumente, geeignete Informationen sowie Rahmenbedingungen für Kooperationen umfasst. Der WBW begrüßt ausdrücklich die Ablehnung weiterer Mindeststandards in der Novellierung des Bundeswaldgesetzes und betont die Wichtigkeit einer Offenheit, um zukünftige Handlungsspielräume nicht einzuschränken. Die Bewirtschaftungsintensitäten der Forstbetriebe und die Bedeutungen der Ökosystemleistungen sind regional und lokal sehr unterschiedlich, daher sollten pauschale Anforderungen vermieden werden. Der WBW fordert stattdessen eine aktive Unterstützung der Diversität der Waldstrukturen und Formen der Waldbewirtschaftung durch den Einsatz aller verfügbaren Instrumente, einschließlich angepasster Wildtierbestände, Vermeidung von Kahlschlägen und Waldumwandlungen sowie der Sicherung der genetischen Vielfalt. Der WBW schlägt vor, dass die Konkretisierung der Mindeststandards in den Waldgesetzen der Länder erfolgen sollte, und betont, dass gesellschaftliche Erwartungen, die über diese Mindeststandards hinausgehen, durch finanzielle Mittel oder partnerschaftliche Ansätze unterstützt werden sollten.

Waldschäden belasten Erwerbsforstbetriebe

Waldschäden belasten Erwerbsforstbetriebe

Die extremen Wettereignisse haben in den Jahren 2018 bis 2021 zu Schäden in Deutschlands Wäldern in Höhe von etwa 15 Milliarden Euro geführt. Das ist das Ergebnis einer Schadensbewertung des Deutschen Forstwirtschaftsrates (DFWR) auf Basis der jährlichen Waldzustandserhebungen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Im Vergleich zu den Vorjahren fällt die Bilanz für das vergleichsweise feuchte Jahr 2021 zwar geringer aus. „Das ist aber kein Grund zur Entwarnung, da sich in Teilen Deutschlands für das Frühjahr eine Dürreentwicklung abzeichnet, die sich auf den Waldzustand niederschlägt“, sagt DFWR-Präsident Georg Schirmbeck. „Die Forstbetriebe sind aus den Vorjahren durch ihre vielfältigen Aufgaben und hohen Kosten belastet und es ist kein Ende der Situation in Sicht.“

Dass der Bund nun 200 Millionen Euro jährlich zur Verfügung stellen will, sei zwar ein erstes gutes Signal aber längst nicht ausreichend – denn dieser Betrag decke noch nicht einmal neun Prozent der für 2021 kalkulierten jährlichen Schadenssumme ab. „Insgesamt wird der Waldumbau im Zeitverlauf geschätzte 50 Milliarden Euro kosten. Dies ist notwendig, wenn die Wälder weiterhin ihre Funktion als CO2-Speicher erfüllen und damit zum Klimaschutz beitragen sollen“, so Schirmbeck, der vor allem auf die immer kürzeren Zeitabstände der Extremwetterereignisse mit Sekundärfolgen wie Bränden, Insektenmassenvermehrungen und einer Schwächung der Bäume verweist. Mit der Wiederbewaldung und Aufforstung leisteten die Forstbetriebe in Deutschland einen wichtigen Beitrag zum Gemeinwohl.

Eine entscheidende Rolle kommt dabei den Erwerbsforstbetrieben zu. In professionellen Strukturen werden hier innovative Ansätze entwickelt und praktisch umgesetzt, die auch in Zukunft nachhaltige Waldnutzung möglich machen. Gleichzeitig treffen die Waldschäden die Erwerbsforstbetriebe als Arbeitgeber und Wirtschaftsfaktor besonders stark. Finanzielle Mittel für den Klimaschützer Wald und Gestaltungsfreiheit in der Bewirtschaftung der Flächen sind wesentlich, um den Herausforderungen begegnen zu können.

„Wünschen uns Zeit, Flexibilität und Freiheit“

„Wünschen uns Zeit, Flexibilität und Freiheit“

Karl-Joachim von Brandenstein, die politischen Rahmenbedingungen sind auch für die Arbeit der Erwerbsforstbetriebe von großer Bedeutung. Was erwarten Sie als Sprecher der Betriebsleiterkonferenz von der Ampel-Regierung?

Es liegt auf der Hand, dass die Erwerbsforstbetriebe eine klimaschutzgerechte Bewirtschaftung ihrer Waldflächen auf Basis waldbaulicher Expertise und örtlicher Erfahrung realisieren. Insofern beobachten wir mit Spannung, was die Regierung hinsichtlich Honorierung der Ökosystem- und Klimaschutzleistungen, Forstschädenausgleichsgesetz, der Holzbauinitiative, des Vertragsnaturschutzes und der Anpassung des Klimaschutzgesetzes veranlassen wird. Wir wünschen uns von der Regierung eine der dramatischen Situation in unseren Wäldern angemessene waldbauliche Freiheit und Flexibilität. Die Novellierung des Bundeswaldgesetzes darf unsere waldbaulichen Möglichkeiten nicht einschränken.

Was sind die drängendsten Probleme der Erwerbsforstbetriebe?

Zum einen die politischen, aber gerade auch die betrieblichen Rahmenbedingungen, unter denen wir arbeiten müssen. Die politischen Vorgaben wie z.B. Baumartenwahl, Flächenstilllegung und die Vorstellungen hinsichtlich der Geschwindigkeit eines klimagerechten Waldumbaus dürfen die Betriebe nicht über die Maßen belasten. Mit „Bordmitteln“ werden viele Betriebe diese Aufgaben nicht leisten können. Es wäre also dem klimagerechten Waldumbau angemessen, wenn uns auch die erforderliche Zeit für die Umstellung unserer langfristigen Produktion gelassen würde.

Halten Sie die teils widersprüchliche Programmatik im BMWiK und BMEL für zielführend im Klimaschutz?

Der Wissenschaftliche Beirat beim BMEL gibt in mehreren Studien und Gutachten Handlungsempfehlungen für eine klimagerechte Waldbewirtschaftung. So darf es nicht zu Flächenstilllegungen kommen, da wir den Rohstoff Holz für die Zukunft benötigen. Die nachhaltige Waldbewirtschaftung stellt aber nicht nur den ökologischen Rohstoff Holz bereit und leistet einen zentralen Beitrag zum Klimaschutz, sie führt auch zu einem hohen Maß an Biodiversität. Bei einem klaren Bekenntnis zur nachhaltigen Waldbewirtschaftung sind die Erwerbsbetriebe bereit, zum Gelingen der großen Aufgabe des Klimaschutzes beizutragen.

In welcher Weise können die Erwerbsforstbetriebe die Klimaschutzziele der Regierung unterstützen?

Absolut prioritäres Ziel ist die Wiederbewaldung der 277.000 Hektar großen Schadfläche. Nur ein produktiver Wald bindet CO2. Dazu sind die Waldbesitzer angetreten, bedürfen allerdings der Hilfe und Unterstützung. Geeignete Rahmenbedingungen, sowie Flexibilisierung gesetzlicher Grundlagen für den zeitraubenden Waldumbau, der sich nicht an Legislaturperioden orientiert, sind essentiell dabei. Und auch der Ausbau der Windenergie im Wald, etwa auf Schadflächen, schafft finanzielle Möglichkeiten für den klimaresilienten Waldumbau auch für die Erwerbsbetriebe und leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz.

Mit welchen Maßnahmen wollen Sie die Themen der Erwerbsforstbetriebe stärker in die Öffentlichkeit bringen?

Die BLK hat sich in 2021 an der Kampagne 8 beteiligt und wird dies weiterhin tun. Darüber hinaus bedarf es in 2022 weiterer Aktivitäten, um einer breiteren Öffentlichkeit die Situation der Erwerbsforstbetriebe zu vermitteln. Das wollen wir in Medien wie auch auf Social Media vermitteln. Und wir möchten die Bundestags- und Landtagsabgeordneten in unsere Wälder einladen, um ihnen die aktuelle Situation sowie unsere Leistungen im klimastabilen Waldumbau zu zeigen.
Dazu gehört auch der Blick nach Brüssel. Die BLK fördert ein EU-Projekt unter Federführung des Bayerischen Waldbesitzerverbandes. Davon versprechen wir uns größere Transparenz in allen den Wald und das Eigentum betreffenden Feldern, um auf die Folgen einer manchmal entrückt wirkenden EU-Klima- und Forstpolitik hinweisen zu können.